Bamberg/Universität/Spezifische Forderungen
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[Bearbeiten] Forderungen des Bildungsstreiks Bamberg
Stand: 24.11. 2009
[Bearbeiten] a. Die Universität Bamberg betreffend:
- Kurzfristig sollen die Studiengebühren auf 300 € zum Sommersemester 2010 gesenkt werden;
- Die Empfehlungen der Arbeitskreise „Studiengebühren“ sind für Senat und Fakultätsrat verbindlich, solange Studiengebühren existieren;
- Anwesenheitspflicht: Die Anwesenheitspflicht bei Veranstaltungen ist ausnahmslos abzuschaffen;
- Für verpflichtende Seminare eines Studiums soll eine ausreichende Auswahl an Wahlmöglichkeiten gewährleistet werden;
- Freiere Wahlmöglichkeiten der Lehrveranstaltungen innerhalb der Module in allen Studiengängen sowie eigenverantwortliche Festlegung der Themenschwerpunkte neben Basisveranstaltungen;
- Keine Pflichtwiederholung einer Prüfung einer freiwilligen oder verpflichtenden Veranstaltung bei Nichtbestehen;
- Möglichkeit, Prüfungsleistungen auch nach Bestehen aus Eigeninitiative zu wiederholen. (wichtig: Nachholklausur im gleichen Semester!)
- Attestproblematik: Bei Krankmeldung darf von den Studierenden nicht mehr gefordert werden, den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Ein ärztliches Attest über Prüfungsunfähigkeit ist ausreichend;
- Anonymisierung der Prüfungen: Prüfungsunterlagen enthalten keine Merkmale mehr, welche es den Korrigierenden erlauben, unmittelbare Rückschlüsse auf den geprüften Studierenden zu ziehen;
- Flexnow: Das System ist zu verbessern, Ausfälle bei An- und Abmeldungen sind nicht hinnehmbar, Veranstaltungsanmeldungen nach dem first-come first-serve Prinzip sind abzuschaffen, langfristig ist eine Zusammenführung aller Onlinedienste der Universität anzustreben;
- Informationspolitik Prüfungsamts: Prüfungsrelevante Informationen sind umfassend und rechtzeitig zu veröffentlichen – Studienordnungsänderungen sollen allen Betroffenen direkt über die Hochschulplattformen zugänglich gemacht werden;
- Raumaufteilung: Die Raumvergabe ist an einer zentralen Stelle zu bündeln und hat eine den Gruppengrößen angepasste Raumaufteilung zu gewährleisten;
- Auslaufende Studiengänge: Die Studienbedingungen sind auch in auslaufenden Studiengängen zu verbessern oder zumindest auf dem gleichen Niveau zu halten;
- Der Senat tagt immer hochschulöffentlich;
- Jedes Semester ist ein Rechenschaftsbericht des Senats für Studierende anzufertigen;
- Es haben angekündigte monatliche Gespräche Studierender mit dem Präsidium stattzufinden;
- Änderung des § 10 der Geschäftsordnung des Senats: Die Protokolle der Senatssitzungen müssen hochschulöffentlich zugänglich sein;
- Die Universitätsleitung ermöglicht das panachieren bei der Wahl der studentischen Vertreter zu den Fakultätsräten, Senat und den weiteren studentischen Vertretern.
- Grundversorgung mit Lehrmitteln: Technische Geräte sind in manchen Fakultäten immer noch nicht im erforderlichen Umfang vorhanden oder voraussichtlich längerfristig nicht einsatzbereit. Dieser Mangel ist abzustellen;
- Für alle Dozenten eine freiwillige, kostenlose didaktische Weiterbildung.
[Bearbeiten] b. Forderungen an den Freistaat Bayern
die aber mittelfristig von der Universitätsleitung erfüllt werden können Basierend auf Artikel 106, Absatz 2, BayHSchG („Experimentier-Klausel“):
- Die Hochschulleitung verpflichtet sich, sich für folgende Forderungen bei der Landesregierung einzusetzten;
- Wir fordern die viertelparitätische Besetzung des Senats mit den 4 Statusgruppen (Hochschullehrer/-innen, Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen, Vertreter/-innen der Studierenden, Nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen) soweit Forschung und Lehre nicht substanziell betroffen sind; (Artikel 25, Absatz 1, Satz 1, Nr. 1 bis einschl. Nr. 4 BayHSchG)
- Wir fordern, dass die Anzahl der externen Mitglieder im Universitätsrat auf 1/3 der Mitglieder des Universitätsrat reduziert wird. (Artikel 26, Absatz 1, Satz 1, Nr. 2 BayHSchG)
- Wir fordern in den Fakultätsräten die paritätische Verteilung auf die Statusgruppen (Änderung des Artikel 31 Absatz 1 Satz 1, Nr. 4 bis einschl. Nr. 7, BayHSchG) sofern Forschung und Lehre nicht substanziell betroffen sind.
- Wir fordern die Änderung des Artikels 40, Absatz 1, Satz 2, BayHSchG: Die Hochschulleitung garantiert den Hochschullehrern/-innen nur dann, wenn Forschung und Lehre substanziell betroffen sind(entsprechend Urteil BVerfG von 1973), die Bestellung von Vertretern/-innen, um die absolute Mehrheit zu erreichen. Dabei sollen die Parität der anderen Statusgruppen nicht verändert werden. Dies bezieht sich auf alle betroffenen Gremien der Universität.
[Bearbeiten] c. Die Landesregierung Bayerns / Deutschland betreffend:
- Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft in Bayern; Zur ersten Orientierung: Link
- Die Studiengebühren sollen in Bayern abgeschafft werden;
- Jedes Kind hat ein Recht auf einen kostenlosen Kindergartenplatz;
- Bafög wird unabhängig vom Studienverlauf gezahlt;
[Bearbeiten] d. Die Schulen betreffend:
- Veränderung der Methoden der Wissensvermittlung: Selbstbestimmtes Lernen;
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrende an Schulen;
- Verringerte Klassenstärke in Schulen;
- Keine Unterteilung nach Leistungsklassen in Gesamtschulen;
- Es wird ein einheitliches Schulsystem in Deutschland geschaffen und der Bildungsföderalismus abgeschafft;
- Das mehrgliedrige Schulsystem ist abzuschaffen;
