Bamberg/Universität/Spezifische Forderungen

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Forderungen des Bildungsstreiks Bamberg

Stand: 24.11. 2009


[Bearbeiten] a. Die Universität Bamberg betreffend:

  1. Kurzfristig sollen die Studiengebühren auf 300 € zum Sommersemester 2010 gesenkt werden;
  2. Die Empfehlungen der Arbeitskreise „Studiengebühren“ sind für Senat und Fakultätsrat verbindlich, solange Studiengebühren existieren;
  3. Anwesenheitspflicht: Die Anwesenheitspflicht bei Veranstaltungen ist ausnahmslos abzuschaffen;
  4. Für verpflichtende Seminare eines Studiums soll eine ausreichende Auswahl an Wahlmöglichkeiten gewährleistet werden;
  5. Freiere Wahlmöglichkeiten der Lehrveranstaltungen innerhalb der Module in allen Studiengängen sowie eigenverantwortliche Festlegung der Themenschwerpunkte neben Basisveranstaltungen;
  6. Keine Pflichtwiederholung einer Prüfung einer freiwilligen oder verpflichtenden Veranstaltung bei Nichtbestehen;
  7. Möglichkeit, Prüfungsleistungen auch nach Bestehen aus Eigeninitiative zu wiederholen. (wichtig: Nachholklausur im gleichen Semester!)
  8. Attestproblematik: Bei Krankmeldung darf von den Studierenden nicht mehr gefordert werden, den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Ein ärztliches Attest über Prüfungsunfähigkeit ist ausreichend;
  9. Anonymisierung der Prüfungen: Prüfungsunterlagen enthalten keine Merkmale mehr, welche es den Korrigierenden erlauben, unmittelbare Rückschlüsse auf den geprüften Studierenden zu ziehen;
  10. Flexnow: Das System ist zu verbessern, Ausfälle bei An- und Abmeldungen sind nicht hinnehmbar, Veranstaltungsanmeldungen nach dem first-come first-serve Prinzip sind abzuschaffen, langfristig ist eine Zusammenführung aller Onlinedienste der Universität anzustreben;
  11. Informationspolitik Prüfungsamts: Prüfungsrelevante Informationen sind umfassend und rechtzeitig zu veröffentlichen – Studienordnungsänderungen sollen allen Betroffenen direkt über die Hochschulplattformen zugänglich gemacht werden;
  12. Raumaufteilung: Die Raumvergabe ist an einer zentralen Stelle zu bündeln und hat eine den Gruppengrößen angepasste Raumaufteilung zu gewährleisten;
  13. Auslaufende Studiengänge: Die Studienbedingungen sind auch in auslaufenden Studiengängen zu verbessern oder zumindest auf dem gleichen Niveau zu halten;
  14. Der Senat tagt immer hochschulöffentlich;
  15. Jedes Semester ist ein Rechenschaftsbericht des Senats für Studierende anzufertigen;
  16. Es haben angekündigte monatliche Gespräche Studierender mit dem Präsidium stattzufinden;
  17. Änderung des § 10 der Geschäftsordnung des Senats: Die Protokolle der Senatssitzungen müssen hochschulöffentlich zugänglich sein;
  18. Die Universitätsleitung ermöglicht das panachieren bei der Wahl der studentischen Vertreter zu den Fakultätsräten, Senat und den weiteren studentischen Vertretern.
  19. Grundversorgung mit Lehrmitteln: Technische Geräte sind in manchen Fakultäten immer noch nicht im erforderlichen Umfang vorhanden oder voraussichtlich längerfristig nicht einsatzbereit. Dieser Mangel ist abzustellen;
  20. Für alle Dozenten eine freiwillige, kostenlose didaktische Weiterbildung.

[Bearbeiten] b. Forderungen an den Freistaat Bayern

die aber mittelfristig von der Universitätsleitung erfüllt werden können Basierend auf Artikel 106, Absatz 2, BayHSchG („Experimentier-Klausel“):

  1. Die Hochschulleitung verpflichtet sich, sich für folgende Forderungen bei der Landesregierung einzusetzten;
  2. Wir fordern die viertelparitätische Besetzung des Senats mit den 4 Statusgruppen (Hochschullehrer/-innen, Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen, Vertreter/-innen der Studierenden, Nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen) soweit Forschung und Lehre nicht substanziell betroffen sind; (Artikel 25, Absatz 1, Satz 1, Nr. 1 bis einschl. Nr. 4 BayHSchG)
  3. Wir fordern, dass die Anzahl der externen Mitglieder im Universitätsrat auf 1/3 der Mitglieder des Universitätsrat reduziert wird. (Artikel 26, Absatz 1, Satz 1, Nr. 2 BayHSchG)
  4. Wir fordern in den Fakultätsräten die paritätische Verteilung auf die Statusgruppen (Änderung des Artikel 31 Absatz 1 Satz 1, Nr. 4 bis einschl. Nr. 7, BayHSchG) sofern Forschung und Lehre nicht substanziell betroffen sind.
  5. Wir fordern die Änderung des Artikels 40, Absatz 1, Satz 2, BayHSchG: Die Hochschulleitung garantiert den Hochschullehrern/-innen nur dann, wenn Forschung und Lehre substanziell betroffen sind(entsprechend Urteil BVerfG von 1973), die Bestellung von Vertretern/-innen, um die absolute Mehrheit zu erreichen. Dabei sollen die Parität der anderen Statusgruppen nicht verändert werden. Dies bezieht sich auf alle betroffenen Gremien der Universität.

[Bearbeiten] c. Die Landesregierung Bayerns / Deutschland betreffend:

  1. Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft in Bayern; Zur ersten Orientierung: Link
  2. Die Studiengebühren sollen in Bayern abgeschafft werden;
  3. Jedes Kind hat ein Recht auf einen kostenlosen Kindergartenplatz;
  4. Bafög wird unabhängig vom Studienverlauf gezahlt;

[Bearbeiten] d. Die Schulen betreffend:

  1. Veränderung der Methoden der Wissensvermittlung: Selbstbestimmtes Lernen;
  2. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrende an Schulen;
  3. Verringerte Klassenstärke in Schulen;
  4. Keine Unterteilung nach Leistungsklassen in Gesamtschulen;
  5. Es wird ein einheitliches Schulsystem in Deutschland geschaffen und der Bildungsföderalismus abgeschafft;
  6. Das mehrgliedrige Schulsystem ist abzuschaffen;
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